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Koordinierungsstelle soziale Hilfen

der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)

Geschäftsgrundlagen

Durch das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX) vom 22. März 2018 sind die Kreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmt worden. Sie führen die Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe durch. Sie sind sachlich für alle Aufgaben nach Teil 1 und 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) zuständig.

Die Träger der Eingliederungshilfe haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag), § 95 SGB IX. Sie schließen hierzu Vereinbarungen mit geeigneten Leistungsanbietern ab, die unter Berücksichtigung des Einzelfalles wie der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln und der angemessenen Wünsche der Leistungsberechtigten die Leistungen wirtschaftlich und sparsam erbringen können.

Zur Koordinierung und Sicherstellung dieser Aufgabenerfüllung - insbesondere für Vereinbarungen von Leistungen und Vergütungen mit den Leistungserbringern sowie Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen - haben die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn und Rendsburg-Eckernförde die Koordinierungsstelle soziale Hilfen geschaffen.

Die Koordinierungsstelle ist auf der Grundlage des § 19 b ff. GkZ zum 30. Mai 2016 als gemeinsames Kommunalunternehmen der schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet worden. Die Betriebsaufnahme ist mit dem 01. Juni 2016 erfolgt.

Den Errichtungsvertrag im Wortlaut finden Sie hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens

Die erste Fassung der Satzung findet sich hier: Erste Satzung.

Nach der Neufassung der Organisationssatzung im Jahr 2018 und der Beschlussfassung des Verwaltungsrats vom 10.11.2023 lesen Sie die aktuelle geltende Fassung bitte: Aktuelle Organisationssatzung.

Das gemeinsamen Kommunalunternehmen „Koordinierungsstelle soziale Hilfe der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)“ wird von zwei Gremien vertreten, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, zur Einbeziehung des Ehrenamtes wird die Arbeit zudem durch einen Beirat unterstützt.