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Koordinierungsstelle soziale Hilfen

der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)

Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Begriffe „Wirkung“ und „Wirksamkeit“ die gesetzliche Grundlage für eine wirkungsorientierte Weiterentwicklung in der Eingliederungshilfe gelegt. Zur Umsetzung dieses gesetzgeberischen Auftrags haben die elf schleswig-holsteinischen Kreise vereinbart, ein abgestimmtes Konzept zur Grundlage für das gemeinsame Handeln von Kreisen und KOSOZ AöR zu machen. 

Ein wesentlicher Aspekt für eine wirkungsorientierte Weiterentwicklung in der Eingliederungshilfe ist eine enge fachliche Zusammenarbeit und Verständigung von Leistungsträgern und Leistungserbringern möglichst unter Einbeziehung von leistungsberechtigten Personen oder deren Vertretungen. Das Handlungskonzept soll zu einem gemeinsamen Verständnis beitragen und eine Empfehlung für den Umgang mit den Begriffen Wirkung und Wirksamkeit im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren wie auch im sog. Vertragsmanagement sein. Es ist die Grundlage in den Verhandlungen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Zuständigkeit der Kreise.