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Koordinierungsstelle soziale Hilfen

der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)

Kreise sichern Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Nachdem in Gesprächen zwischen Land, Kreisen und kreisfreien Städten keine Verständigung über die Übergangsfinanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erzielt werden konnte, hat die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ AöR) für die elf Kreise mit den Leistungsanbietern nunmehr eigene Vereinbarungen zur Vergütung der Hilfen im Jahr 2023 abgeschlossen.

„Unser Ziel und unsere Aufgabe ist es, auch in einer krisenhaften Situation mit steigenden Preisen eine auskömmliche Finanzierung der Angebote der Eingliederungshilfe zu sichern“, so Dr. Jonathan Fahlbusch, Geschäftsführender Vorstand der KOSOZ AöR. „Über den Abschluss konkreter Vergütungen entscheiden die jeweiligen Kreise allein; hier darf das Land keine Vorgaben machen“, erläutert PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Gleichwohl habe man sich in vielen Wochen Diskussion bemüht, ein gemeinsames Verständnis mit dem Land zu erzielen, mit dem man auf die Leistungsanbieter hätte zugehen können. „Dies ist leider am Ende nicht gelungen. Bei Selbstverwaltungsaufgaben liegt die abschließende Entscheidung dann bei den Kommunen“, so Schulz. Ein längeres Zuwarten sei im Interesse der Aufrechterhaltung der Angebote der Eingliederungshilfe nicht mehr vertretbar gewesen. Konkret werden die Vereinbarungen berücksichtigen, dass die zu Beginn des Jahres angenommene Preissteigerung von 5,1 Prozent bei den Sachkosten schon in diesem Jahr deutlich überschritten wird und auch die Prognose einen weiteren Anstieg für 2023 erwartet. Mit dem Abschluss liege man in Summe noch unter Vereinbarungen in anderen Bereichen, z. B. bei der ambulanten Pflege. Auch die nun vorliegenden Novemberzahlen zur Inflationsentwicklung zeigten den weiterhin bestehenden Trend insbesondere bei den Energie und Lebensmittelkosten.

Zum 1. Januar 2020 ist mit der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes ein neues Vertragsrecht für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Dabei hat es eine Vielzahl von Änderungen gegeben, unter anderem die Trennung von existenzsichernden Leistungen, die nunmehr der Sozialhilfe zugeordnet sind, von den Fachleistungen zur Teilhabe der Menschen mit Behinde-rungen. Ferner sind zahlreiche Leistungen neu konzipiert oder gar neu eingeführt worden. Für den Abschluss der so genannten Leistungs und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Kreise haben für diese Aufgabe die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ) gebildet.

Die nun vorliegenden Angebote sind Teil einer Umsetzungsstrategie, die neben der Vergütungsanpassung auch Zielvereinbarungen beinhalten wird, die konkrete Schritte zur Überführung ins neue Vertragsrecht ver-bindlich beschreiben.