Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geht mit wesentlichen Veränderungen einher.
Derzeitig entwickeln alle Kreise und Städte in Schleswig- Holstein gemeinsam unter Mitwirkung des Landes Schleswig-Holstein ein einheitliches Teilhabe- und Gesamtplanverfahren nach dem SGB IX.
Die KOSOZ AöR moderiert, koordiniert und begleitet diesen Prozess fachlich.
In Kürze finden Sie hier weitere Informationen.