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Koordinierungsstelle soziale Hilfen

der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)

Beirat

Die Koordinierungsstelle hat einen Beirat gebildet, dem die Sozialausschussvorsitzenden der Kreise oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter angehören. Zudem hat der SHLKT vier weitere Mitglieder benannt.

Aufgabe des Beirates ist nach der Satzung, den Vorstand und den Verwaltungsrat der Koordinierungsstelle in Fragen der fachlichen Aufgabenwahrnehmung sowie in Grundsatzangelegenheiten zu beraten. Vor Entscheidungen über die Änderung von Aufgaben und des Gegenstands der Koordinierungsstelle und hinsichtlich einer Beteiligung an anderen juristischen Personen ist dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beirat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder Empfehlungen aussprechen. Diese können sich auch auf inhaltlich-strategische Grundfragen der Eingliederungshilfe beziehen. Der Vorstand soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. Bei Bedarf können sachkundige Dritte zur Beratung hinzugezogen werden.

Die Mitglieder des Beirats sind in Angelegenheiten der Koordinierungsstelle zur Verschwiegenheit verpflichtet.