Gemeinsame Prüfinstitution
Unsere Aufgaben
Die Gemeinsame Prüfinstitution (GPI) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein ist eine eigenständige Fachgruppe bei der KOSOZ AöR. Die GPI führt Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Anbietern von Leistungen zur Teilhabe (z.B. soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung) nach dem SGB IX durch. Grundlagen dafür sind § 128 SGB IX, § 5 AG-SGB IX und der Landesrahmenvertrag. Werden Mängel festgestellt, nimmt die GPI für die Kreise auch die Vergütungskürzungen nach § 129 SGB IX vor.
In einer Qualitätsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die Leistungserbringer die Leistungsvereinbarungen einhalten, die sie zuvor mit der KOSOZ AöR abgeschlossen haben.
In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wird ermittelt, ob die Leistungserbringer die Vergütung, die sie für die Leistung erhalten, wirtschaftlich und zweckentsprechend einsetzen.
Durch die Prüfungen soll die Qualität der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung gesichert und, wo nötig, verbessert werden. Besonders gute Qualität soll sichtbar gemacht werden. Deshalb erfolgen die Prüfungen kooperativ und verfolgen primär einen beratenden Ansatz.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht verschriftlicht, zwischen allen Beteiligten abgestimmt und auch für die Leistungsberechtigten in wahrnehmbarer Form zur Verfügung gestellt.