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Vorstand

Der Vorstand ist zuständig für alle Aufgaben der AöR und leitet sie eigenverantwortlich. Das heißt, der Vorstand ist oberste Dienstbehörde soweit nicht der Verwaltungsrat oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter ist, und ist damit zuständig für alle beamtenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen.

Bei inhaltlich-strategischen Grundfragen der Eingliederungshilfe hat sich der Vorstand mit dem Verwaltungsrat, den Trägern und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag abzustimmen. Diese Abstimmungen erfolgen über unterschiedliche Arbeitsgremien und in Zusammenarbeit mit dem schleswig-holsteinischen Landkreistag.

Der Vorstand besteht aus einem hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Mitgliedern:

Dr. Jonathan Fahlbusch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der KOSOZ AöR

Dr. Christoph Mager, Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg

Lutz Schlünsen, Kreistagsabgeordneter der SPD, Kreis Plön

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und bestellt dessen Mitglieder. Er entscheidet insbesondere über den Erlass von Satzungen, die Feststellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, über die Bestellung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers sowie die Ergebnisverwendung.

In den Verwaltungsrat entsendet jeder Kreis eine ehrenamtliche Vertreterin oder einen Vertreter, der die jeweiligen Interessen zu vertreten hat. Die aktuellen Vertreterinnen der Kreise im Verwaltungsrat finden Sie demnächst hier.

Vorsitzender des Verwaltungsrates ist Jan Peter Schröder, Landrat des Kreises Segeberg

Stellvertretender Vorsitzender ist Christian Grelck, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales des Kreises Nordfriesland.

Beirat

Die Koordinierungsstelle hat einen Beirat gebildet, dem die Sozialausschussvorsitzenden der Kreise oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter angehören. Zudem hat der SHLKT vier weitere Mitglieder benannt.

Aufgabe des Beirates ist nach der Satzung, den Vorstand und den Verwaltungsrat der Koordinierungsstelle in Fragen der fachlichen Aufgabenwahrnehmung sowie in Grundsatzangelegenheiten zu beraten. Vor Entscheidungen über die Änderung von Aufgaben und des Gegenstands der Koordinierungsstelle und hinsichtlich einer Beteiligung an anderen juristischen Personen ist dem Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beirat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder Empfehlungen aussprechen. Diese können sich auch auf inhaltlich-strategische Grundfragen der Eingliederungshilfe beziehen. Der Vorstand soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. Bei Bedarf können sachkundige Dritte zur Beratung hinzugezogen werden.

Die Mitglieder des Beirats sind in Angelegenheiten der Koordinierungsstelle zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Anschrift

Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise
Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)

Hopfenstr. 2d
24114 Kiel

Kontakt

Fon: 04 31 / 53 05 51 - 0
Fax: 04 31 / 53 05 51 - 99

E-Mail: info[at]kosoz.de
Web: www.kosoz.de

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