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Koordinierungsstelle soziale Hilfen

der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)

Koordinierungsstelle soziale Hilfen

der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)

Neues

Das Land regelt einen geregelten Zustand

Zum Erlass einer Rechtsverordnung der Landesregierung in der Eingliederungshilfe am 4. April 2022 zur Regelung der Berechnung von Entgelten in der Übergangszeit (Interimsvereinbarungen)...

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Kreise sichern Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Nachdem in Gesprächen zwischen Land, Kreisen und kreisfreien Städten keine Verständigung über die Übergangsfinanzierung der Eingliederungshilfe für...

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Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe

Handlungskonzept der Kreise zur Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe...

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Formularsätze SGB IX 2023

Die neuen Formularsätze SGB IX 2023 stehen zum Download bereit...

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Sie haben Interesse an einer Tätigkeit in einem vielfältigen Aufgabenbereich der KOSOZ AöR? Dann melden Sie sich gern initiativ bei dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied, Herrn Dr. Jonathan I. Fahlbusch.

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren! Mit unserem Informationsangebot möchten wir einen Einblick in unsere Aufgabenstruktur und unsere Arbeitsinhalte ermöglichen.

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen ist ein Zusammenschluss aller schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie kümmert sich um die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und den Kreisen als Leistungsträgern nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 

Die prägenden Arbeitsschwerpunkte sind entsprechend 

  • die Verhandlungen und Abschlüsse von Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen über die Angebote der sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe) nach dem 2. Teil SGB IX,
  • die Entwicklung und Betreuung von Prozessen und Projekten zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in kommunaler Verantwortung und
  • Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Anbietern.

Die Wahrnehmung von Prüftätigkeiten nach dem SGB IX erfolgt gemeinsam mit den kreisfreien Städten in einer gemeinsamen Prüfinstitution.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten. Sollten Sie weitergehenden Informationsbedarf haben oder spezielle Fragen oder Anregungen an uns richten möchten, wenden Sie sich bitte an mich oder die Mitglieder unseres Teams. Sie finden uns in der 3. und 4. Etage in der Hopfenstraße 2d in 24114 Kiel, Emailadressen und Telefonnummern finden Sie unter dem Reiter Unser Team.

Dr. Jonathan Fahlbusch
(Geschäftsführendes Vorstandsmitglied)